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Hausratversicherung (II)

Die wichtigsten Tipps

Die Hausratversicherung schützt, wie der Name schon sagt, vor Schäden des Hausrats in Privatwohnungen und Häusern, auch bei Einbruch oder Einbruchdiebstahl.

Als „Hausrat“ gelten alle Gegenstände, die im Haushalt der Einrichtung, dem Verbrauch oder Gebrauch dienen. Also alle Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher, DVDs und CDs, Besteck – und sogar die Vorräte. Selbst Geliehenes zählt zum Hausrat – vorausgesetzt, man kann belegen, dass diese Leihgaben zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich in der Wohnung waren und mit gestohlen wurden.

Melden Sie teure Anschaffungen Ihrem Versicherer. Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht, damit im Falle eines Falles die Deckungssumme auch dem Schaden entspricht.

Informieren Sie Ihre Versicherung über eine Gefahrenerhöhung. Als Gefahrenerhöhung gelten z.B. Gerüstarbeiten, aber auch eine längere Abwesenheit (über zwei Monate).

Sammeln Sie Nachweise von ihren Besitzgegenständen. Quittungen, Rechnungen und Belege von Neuanschaffungen sollten Sie aufheben, Einrichtung und wertvolle Dinge fotografieren und eine Liste mit sämtlichen Wertsachen in ihrem Besitz anlegen. Diese Liste und die Fotografien deponieren Sie an einem sicheren Ort, am besten außerhalb ihrer Wohnung, bei Freunden oder Verwandten. So können Sie schnell eine Stehlgutliste zusammenstellen – denn dafür haben Sie nur drei Wochen Zeit. Wenn drei Wochen nach dem Einbruch bei Polizei und Versicherung noch keine Stehlgutliste abgegeben wurde, muss die Versicherung nicht zahlen.

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