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Insolvenz von Bauunternehmen

Garantierte Sicherheitspakete nehmen drohender Insolvenz den Schrecken

Das ist der Albtraum für jeden Bauherren. Auf der Baustelle
kommen die Arbeiten ins Stocken oder werden ganz eingestellt – der
Bauunternehmer hat Insolvenz angemeldet. Nicht selten bedeutet dies für
den Bauherren einen großen finanziellen Verlust, im schlimmsten Fall sogar
den Ruin. Darüber hinaus kann eine Insolvenz auch den Verlust von
Gewährleistungsansprüchen bedeuten.

Bauherren sollten deswegen nicht nur
bei den ersten Anzeichen während der Bauphase hellhörig werden, sondern
bereits vor Abschluss des Vertrages, rät Florian Haas, Vorsitzender der
Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. mit Sitz in München. Hier
kann ein erster Check auf www.insolvenzbekanntmachungen.de wichtige Informationen über
bereits gestellte Insolvenzanträge eingeholt werden. Dass die Angst vor
einer Insolvenz des Bauunternehmens durchaus berechtigt ist, zeigt nicht
zuletzt auch die aktuelle Statistik des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) vom Juli dieses Jahres. Der Statistik nach wurden insgesamt 345
Insolvenzverfahren innerhalb des deutschen Baugewerbes eröffnet. Das
bedeutet immerhin ein Plus von 17,9 Prozent gegenüber dem gleichen
Zeitraum des Vorjahres.

Aktuellster Fall – und noch nicht in der offiziellen Statistik
berücksichtigt – ist das Anfang November 2012 eingeleitete Insolvenzverfahren
gegen einen der großen Deutschen Massivhaus-Hersteller, die IBG-Haus GmbH
mit Sitz im norddeutschen Büdelsdorf. Von dieser Insolvenz sind
670 Bauherren-Familien betroffen, auf deren Baustellen nun erst einmal
traurige Ruhe eingekehrt ist. Meist wurden bereits hohe Abschlagszahlungen
geleistet. Wie hoch der finanzielle Schaden für die Bauherren letztendlich
sein wird, bleibt abzuwarten. Mehr als 1.000 IBG-Bauverträge befanden sich
zudem in der Planung und können nun ebenfalls nicht zu Ende geführt
werden. Die Bauarbeiten stocken, Unsicherheit und Angst macht sich breit.
„Leider nicht zu Unrecht“, so Florian Haas von der Schutzgemeinschaft für
Baufinanzierende e.V. (München). Viele Bauherren machen sich zu Beginn des
Hausbaus nur wenig Gedanken, welche Sicherheits-Garantien das
Bauunternehmen zu bieten hat.

„Auf der sicheren Seite befinden sich Bauherren, die sich einem
Bauunternehmen anvertrauen, das entsprechende Garantien im Bauvertrag
schriftlich fixiert. Derartige Versicherungsleistungen können sowohl feste
Finanzierungssummen wie auch Vertragserfüllungssicherheit garantieren und
geben dem Bauherren das gute Gefühl, nicht auf Sand zu bauen“, so Haas.
Eine ausführliche Liste der wichtigsten Sicherheitsleistungen sowie eine
vergleichende Studie der wichtigsten Deutschen Fertig- und
Massivhaushersteller ist auf der Homepage der Schutzgemeinschaft für
Baufinanzierende einzusehen.

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