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Hausbau nie ohne Bauherrenhaftpflicht

Privathaftpflicht greift nicht bei Unfällen am Bau

Es gibt Versicherungen, über deren Sinn oder Unsinn
diskutiert werden kann. Eine Versicherung ist jedoch unerlässlich für
jeden Bauherren: die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung.
Diese tritt immer dann in Kraft, wenn Personen auf einer privaten
Baustelle zu Schaden kommen und sich daraus entsprechend
Schadenersatzansprüche ableiten.

Im schlimmsten Fall können diese in die
Millionen gehen, wenn Kosten für Arzt, Krankenhaus und Pflege,
Verdienstausfall, Schmerzensgeld und möglicherweise eine lebenslange Rente
für die Opfer oder Hinterbliebenen anfallen. Generell haftet hier der
Bauherr mit seinem gesamten Vermögen, sofern er nicht über eine
entsprechende Absicherung verfügt. Das ist für die Bauherren-Familie im
Worst Case existenzbedrohend. Während der Bauphase des Eigenheimes ist die
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung somit eine der elementaren
Versicherungen, an denen Bauherren nicht vorbeikommen. Sie bietet per
Definition Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die
sich aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ergeben
können. Das bedeutet im Klartext: Ist die Baustelle zum Beispiel schlecht
beleuchtet oder generell ungenügend abgesichert, wird die
Verkehrssicherungspflicht verletzt. Klettern Kinder in der Nacht auf das
Baugerüst und verletzen sich, haftet somit der Bauherr im vollen Umfang.
Das Warnschild „Betreten der Baustelle verboten“ entlässt den Bauherren
nicht aus seiner Verantwortung. In der Regel wird die
Verkehrssicherungspflicht zwar auf das ausführende Bauunternehmen
übertragen, das Tückische daran ist jedoch, dass der Bauherr wiederum für
die Überwachung des Bauunternehmens verantwortlich ist. Also ist der
Bauherr nahezu immer in der Verantwortung. Juristisch begibt sich der
Bauherr somit auf dünnes Eis. Viele Bauherren begehen zudem den Fehler
indem sie glauben, dass der notwendige Schutz bereits durch die
Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt ist. Es ist zwar richtig, dass in
der Privat-Haftpflicht ein Versicherungsschutz für die Bauphase enthalten
ist, jedoch sind dabei in der Regel nur kleinere Bausummen von maximal
100.000 Euro abgesichert. Deshalb eignet sich die Haftpflicht-Versicherung
vor allem für Umbauten oder kleinere Baumaßnahmen. Versicherungsschutz für
einen Neubau gibt sie in vielen Fällen nicht. Um auf Nummer sicher zu
gehen, sollte unbedingt bei dem Versicherer nachgefragt werden, wie hoch
die Bausumme innerhalb der Privat-Haftpflicht definiert ist. Zu dieser
Thematik gibt es ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Bamberg
(21.02.2013 – 1 U 146/12). Demzufolge sind in einem konkreten Fall Schäden
Dritter, die aus Umbau- oder Bauarbeiten entstehen, nur dann durch die
Privat-Haftpflicht abgedeckt, wenn die Bausumme 50.000 Euro nicht
überschreitet. Nach dem Urteil sind sogar Materialkosten und
Eigenleistungen des Versicherungsnehmers in die Gesamtberechnung der
Bausumme noch einzubeziehen.

Mögliche Schadens-Szenarien könnten wie folgt aussehen: Ein Handwerker
verletzt sich durch einen herabfallenden Ziegelstein schwer.
Verantwortlich hierfür ist der Bauherr, weil der Unfall mit Hilfe einer
besseren Absicherung hätte verhindert werden können. Ohne eine
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung kann sehr schnell seine finanzielle
Existenz auf dem Spiel stehen.

Doch nicht nur Personenschäden sind durch die Bauherrenhaftpflicht
abgesichert. Im Rahmen der Bauarbeiten können Nachbargebäude oder parkende
Autos beschädigt werden und die Schäden können in die Tausende gehen. Sei
es durch menschliches Versagen oder durch ein heftiges Unwetter. Auch
diese Schäden sind durch eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abgedeckt.
Die Kosten sind dabei überschaubar, je nach Anbieter, Laufzeit und
Bausumme variieren die Prämien. Zur Orientierung gilt aber die Faustformel
„1 Promille der Baukosten“ – also ist bei Baukosten von 300.000 Euro eine
Einmalzahlung von etwa 300,- Euro fällig.

Ein Tipp: Viele Hausbau-Unternehmen haben oftmals die wichtigsten
Sicherungsleistungen – darunter auch die
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung – im Kaufpreis inkludiert und nehmen den
Bauherrenschutz sehr ernst. Ein Vergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich
somit auf jedem Fall.

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