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Erste Hilfe nach dem Sturm

Was Betroffene für den Notfall wissen müssen

Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, beschädigte Fahrzeuge: Die Folgen eines Sturms sind meist gewaltige Sachschäden.

Alljährlich bringt der Herbst zuverlässig stürmisches Wetter. Dabei spricht man ab Windgeschwindigkeiten von 63 km/h, also Windstärke 8, von einem Sturm. Ab Windgeschwindigkeiten von 120 km/h wird der Sturm zum Orkan. Nicht nur die enorme Kraft der bewegten Luftmassen, auch umher fliegende Dachziegel oder Fassadenteile sowie umstürzende Bäume können unter diesen Bedingungen erhebliche Schäden anrichten, beispielsweise am eigenen Auto oder Haus.

Die Ruhe nach dem Sturm – erste Schritte

Ist der Sturm abgeklungen, sollten Betroffene zuerst das Haus und die unmittelbare Umgebung begutachten, um mögliche Gefahrenquellen zu entdecken:

Sind Balkontüren und Fenster in Ordnung, sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf dem Dachfirst, haben Äste und Bäume die Regenrinnen gelockert? Auch eine Sichtprüfung der Dacheindeckung ist sinnvoll. Unmittelbare Gefahrenquellen – wie zum Beispiel ein auf die Straße gestürzter Baum – sollte man umgehend durch die Feuerwehr beseitigen lassen, um sich und andere nicht zu verletzen.

Wer Schäden feststellt, die zunächst niemandem gefährlich werden können, sollte sich mit Aufräumarbeiten allerdings zurückhalten. Auch wenn das Bedürfnis groß ist, schnell alles wieder in Ordnung zu bringen: Aktionismus kann die spätere Regulierung des Schadens unnötig erschweren. Solange es sich also nicht um Gefahrenquellen handelt, sollte mit Aufräum- und Reparaturarbeiten gewartet werden, bis die hoffentlich vorhandene Versicherung den Schaden begutachtet hat. Davon ausgeschlossen sind Arbeiten, die helfen den Schaden möglichst gering zu halten, also zum Beispiel das provisorische Verschließen zerstörter Fensterscheiben oder abgedeckter Dachteile, um ein Eindringen von Regenwasser zu verhindern.

Ist Wasser bereits in Haus oder Wohnung eingedrungen, sollten Betroffene alle elektrischen Geräte vom Netz nehmen und zunächst sorgfältig prüfen, ob sie mit Wasser in Berührung gekommen oder beschädigt sind. Denn dann könnte ihre Inbetriebnahme unter Umständen lebensgefährlich sein.

Schritt 2: Schadensmeldung

Ist die Lage nach der ersten Bestandsaufnahme unter Kontrolle, gilt es, die entstandenen Schäden möglichst rasch zu dokumentieren und der Versicherung zu melden! Diese braucht für eine schnelle Bearbeitung die Versicherungsnummer sowie Angaben über den Umnfang des Schadens und die geschätzte Schadenshöhe. Beigefügt werden sollten Fotos der Sturmschäden. Idealerweise werden Fotos der Sturmschäden ergänzt mit Fotos von Haus oder Wohnung vor dem Schaden. Beschädigte Gegnstände sollten mindestens bis zur Schadensregulierung aufbewahrt werden.

Checkliste:

Nach dem Sturm:

– Haus und Umgebung auf Schäden und Gefahrenquellen absuchen
– Unmittelbare Gefahrenquellen entfernen

– Entstandenen Schaden so gering wie möglich halten, indem z.B. zerstörte Fensterscheiben abgedichtet werden oder auf
abgedeckten Teilen des Dachs eine Notabdeckungen installiert wird

– Bei eingedrungenem Wasser im Haus: Elektrische Geräte vom Netz nehmen

– Reste zerstörter oder beschädigter Sachen bis zur Besichtigung durch Schadenregulierer aufheben

– Bei Schäden, die niemanden gefährden: Mit Aufräumarbeiten warten, bis Versicherung den Schaden begutachtet hat

Schadensliste der zerstörten und beschädigten Sachen erstellen

– Was wurde beschädigt?

– In welchem Umfang?

– Welche ungefähre Schadenshöhe ist entstanden?

– Fotos der Sturmschäden anfertigen

– Schaden unverzüglich der Versicherung melden

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