StartBauenBauweiseNachweispflicht bedenken:

Nachweispflicht bedenken:

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, der bekommt, so die Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB), zum Schluss meist nicht alle Pläne und Berechnungen ausgehändigt, die zum Haus gehören. Weil der Hausbesitzer aber den Behörden gegenüber jederzeit nachweisen können muss, dass beim Bau alle Gesetze und Verordnungen eingehalten und umgesetzt wurden, sollte er darauf dringen, alle wichtigen

Unterlagen zu bekommen.

Folgende Dokumente sollten Bauherren und Schlüsselfertigkäufer nach der Bauabnahme in ihrem Besitz haben (soweit nach jeweiligem Landesbaurecht vorgeschrieben): Baugenehmigung beziehungsweise Baufreistellungsunterlagen, statische Berechnung und Positionspläne, Wärmeschutznachweis und Wärmebedarfsausweis, energetische Sondernachweise für spezielle Fördermaßnahmen, bei Doppel- und Reihenhäusern sowie Eigentumswohnungen Schallschutznachweise, ferner das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, die Bauausführungspläne, eventuell Planungsunterlagen über Sonderbauweisen (zum Beispiel „Weiße Wanne“), Prüfberichte zur Statik und zu anderen bautechnischen

Nachweisen, Abnahmeberichte des Prüfingenieurs, alle Installationspläne (Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung, Leitungen, Anschlüsse etc.), Bescheinigung über die fachgerechte, mangelfreie Ausführung der Bauleistungen

(Gewährsbescheinigung), Qualitätsnachweise für Baumaterialien von erheblicher Bedeutung für das Objekt, die sich nach Augenschein – Ü- oder CE-Zeichen – vor Ort nicht beurteilen lassen, bauaufsichtlicher Gebrauchsabnahmeschein, Schornsteinfegerabnahmescheine, Bedienungsanleitungen und Garantieurkunden für die haustechnischen Geräte und Apparate. Bei der Zusammenstellung der unentbehrlichen Bauunterlagen berät der unabhängige Sachverständige den Bauherrn.

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