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Schlüsselfertighaus-Kauf

Vorsicht bei Reservierungsgebühren

Für den privaten Bauherrn ist es schwer, heutzutage ein freies
Grundstück zu finden, denn die meisten Kommunen vergeben fast kein
Bauland mehr direkt an private Bauherren. Sie überlassen es lieber
Investoren und Baufirmen. Deshalb kaufen 75 Prozent aller Bauherren
heute mehr oder weniger freiwillig schlüsselfertige Objekte.

Doch nicht
alle Anbieter solcher Objekte, warnt der Verband Privater Bauherren
(VPB), arbeiten seriös. Wer schlüsselfertig kauft, der sollte alle
Vertragsunterlagen vor der Unterzeichnung unbedingt vom unabhängigen
Sachverständigen prüfen lassen, damit er nicht über den
sprichwörtlichen Tisch gezogen wird.
Besonders perfide ist nach Erfahrung des VPB die „Reservierungsgebühr“. Dabei vermittelt ein Bauunternehmer, in der Regel eine GmbH, einem angehenden Bauherrn ein
Grundstück. Im Vertrag vereinbaren sie eine Reservierungsgebühr –
manchmal bis zu 20.000 Euro. Kommt dann der eigentliche
Grundstückskauf nicht zustande, verfällt die Gebühr zu Gunsten des
Bauunternehmers. Zwar sind nicht alle diese Vertragsklauseln rechtens,
aber hat der Bauherr sie erst einmal unterschrieben und das
Grundstücksgeschäft kommt nicht zustande, muss er für sein Recht
streiten oder bezahlen. Beides kostet Nerven, Zeit und in jedem Falle
Geld. Der VPB rät deshalb: Taucht der Begriff „Reservierungsgebühr“ im
Zusammenhang mit einem Bauvertrag auf, sollten Interessenten
grundsätzlich erst einmal einen Experten hinzuziehen.

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