Vorsicht beim Kauf schlüsselfertiger ImmobilienBauherren sollten Bauplanungen prüfen lassen

Wer eine Wohnung oder ein Haus vom Bauträger oder Generalunternehmer kauft, beschäftigt sich in der Regel nicht so ausführlich mit dem Projekt, wie Bauherren, die mit dem eigenen Architekten planen und von diesem immer wieder mit Fragen konfrontiert werden, die sie unter seiner Beratung entscheiden müssen. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät zur Vorsicht: Käufer und Bauherren schlüsselfertiger Immobilien sollten im eigenen Interesse prüfen lassen, ob der Bauunternehmer die nötige Sorgfalt walten lässt, zum Beispiel bei der Planung der Gründung, etwa in Hanglagen.Erst im Juni dieses Jahres entschied das Oberlandesgericht Dresden einen besonderen Fall: Ein Bauträger hatte eine Stützmauer am Hang falsch geplant und gebaut. Kaum war der Bauherr eingezogen, untersagte ihm die Bauaufsichtsbehörde die Nutzung seines Hauses wegen Einsturzgefahr. Die Sicherungsmaßnahmen für den Neubau beliefen sich auf rund 280.000 Euro. Selbst wenn die Baufirma dafür theoretisch geradestehen muss, hat der Bauherr den Ärger und ist vorübergehend heimatlos. Bauherren sollten deshalb ihren Bauvertrag frühzeitig prüfen lassen. Der Baurechtsanwalt kennt nicht nur juristische Klauseln, er kann auch sein Augenmerk auf das Planungskonzept richten und bei technischen Fragen dazu raten, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der die Qualität der Planungen beurteilen kann.

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