Sicherheit für Vermieter

Eine Mietkaution soll den Vermieter absichern, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Maximal darf die Kaution drei Kaltmonatsmieten betragen, also ohne Nebenkosten. Bei den heute zum Teil teuren Wohnungen können da schnell einige tausend Euro zusammen kommen. Das neue Mietrecht ermöglicht den Mietparteien nun, die Kaution ertragreicher als auf einem normalen Sparbuch für lediglich 1,5 Prozent Zins jährlich anzulegenEine Mietkaution soll den Vermieter absichern, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Maximal darf die Kaution drei Kaltmonatsmieten betragen, also ohne Nebenkosten. Bei den heute zum Teil teuren Wohnungen können da schnell einige tausend Euro zusammen kommen. Das neue Mietrecht ermöglicht den Mietparteien nun, die Kaution ertragreicher als auf einem normalen Sparbuch für lediglich 1,5 Prozent Zins jährlich anzulegen."Sind beide sich einig, dürfen sie die Anlageform jetzt frei wählen", erläutert Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse. Folgende Varianten sind zum Beispiel möglich:

- Der Vermieter bringt Sicherheit und Zinsen unter einen Hut und

- legt die Kaution auf einem Tagesgeldkonto an. Je nach Betrag und Bank sind hier bis zu drei Prozent drin. Weiterer Vorteil: Der Vermieter kann jederzeit ans Geld. Auch Festgeldanlagen sind möglich.

- In einer anderen Variante legt der Mieter unter seinem Namen die Kaution auf ein Sparbuch und verpfändet es dann an den Vermieter. Solche Verpfändungserklärungen gibt es bei Banken und Sparkassen.

- Bei einer Bankbürgschaft bürgt die Bank, wenn der Mieter nicht zahlt. Doch das lohnt meist nicht, denn den Service lässt sich das Geldinstitut in der Regel mit einer Bearbeitungsgebühr sowie jährlichen Gebühren teuer bezahlen.

- Ist eine höhere Rendite gewünscht und lieben beide riskante Anlagenformen, käme auch eine Investition in Aktien in Frage. Doch Vorsicht: Hier ist die Sicherheit für den Vermieter stark gefährdet. "Ist der Kurs im Keller, kommt der Vermieter nicht an sein Geld", warnt Michels.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution inklusive aller erwirtschafteten Erträge an den Mieter zurück zahlen. Hierzu hat er eine angemessene Frist, um eventuelle Ansprüche zu prüfen. Tritt zwischenzeitlich ein Vermieterwechsel ein, so ist der neue Wohnungseigentümer für die Rückzahlung verantwortlich.

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