Wasserschaden am Gebäude - was tun?

Grundsätzlich ist bei Gebäudeschäden durch eindringendes Wasser der Vermieter verantwortlich. Ausnahme: Der Mieter trägt die Schuld, beispielsweise wenn er die Mieträume verlässt und Fenster oder Balkon- und Terrassentür weit offen stehen lässt. Normalerweise ist der Vermieter für die Beseitigung des Wassers - zum Beispiel die Kellerräume leer pumpen - und für die Trocknung verantwortlichGrundsätzlich ist bei Gebäudeschäden durch eindringendes Wasser der Vermieter verantwortlich. Ausnahme: Der Mieter trägt die Schuld, beispielsweise wenn er die Mieträume verlässt und Fenster oder Balkon- und Terrassentür weit offen stehen lässt. Normalerweise ist der Vermieter für die Beseitigung des Wassers - zum Beispiel die Kellerräume leer pumpen - und für die Trocknung verantwortlich. Die dadurch am Gebäude entstandenen Schäden sowie eventuelle Schäden an mitvermieteten Gegenständen muss er ebenfalls in Ordnung bringen. "Ein Mieter sollte daher den Schaden sofort anzeigen und schriftlich eine angemessene Frist für die Beseitigung setzen", rät Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse. Reagiert der Vermieter nicht entsprechend, kann der Mieter selbst handeln und danach angefallene Kosten für Handwerker und Material dem Vermieter in Rechnung stellen. Außer bei kleineren Wasserflecken ist auch eine Mietminderung möglich, wenn der Schaden sich nicht bald beheben lässt. Je nach Auswirkung sind hier fünf, aber auch 20 und mehr Prozent möglich. Entsprechenden Rat gibt der örtliche Mieterverein. Sind Schäden an Sachen des Mieters entstanden, zum Beispiel an seiner Wohnungseinrichtung, ist die Rechtslage teilweise anders. Bei Leitungswasserschäden zahlt die Hausratversicherung, bei Regenwasser jedoch nicht. Strömt Regenwasser durchs undichte Dach, haftet der Vermieter nur, wenn er von dem defekten Dach gewusst, aber nichts dagegen getan hat. Bei Wassereinbruch als Folge eines Sturms würde jedoch die Hausratversicherung wieder eintreten. Bei sogenannter "höherer Gewalt" kann ein Mieter auf dem Schaden durchaus selbst sitzen bleiben. "Damit hier keine Nachteile entstehen, sich immer besser an einen Mieterverein wenden," empfiehlt Jörg Hofmann.

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