Vermieter muss Nebenkosten seriös kalkulieren
Die Höhe der Betriebskosten ist für Mieter häufig ein entscheidendes Kriterium für den Abschluss eines Mietvertrags. Oft setzen jedoch Vermieter gerne die Nebenkostenvorauszahlungen zu niedrig an, um die Vermietung des Wohnraums attraktiver zu machen. Nicht immer mit ErfolgDie Höhe der Betriebskosten ist für Mieter häufig ein entscheidendes Kriterium für den Abschluss eines Mietvertrags. Oft setzen jedoch Vermieter gerne die Nebenkostenvorauszahlungen zu niedrig an, um die Vermietung des Wohnraums attraktiver zu machen. Nicht immer mit Erfolg. Hat ein Vermieter trotz Nachfrage eines Mietinteressenten eine deutlich zu geringe Vorauszahlung angegeben, kann er später keine Nachzahlung aus seiner Betriebskostenabrechnung mehr verlangen. Auf dieses mieterfreundliche Urteil des Amtsgerichts Hannover weist Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse hin (Az. 515 C 10658/02).Im vorliegenden Fall lagen die tatsächlichen Kosten um das Doppelte höher als ursprünglich angegeben. Das Gericht glaubte der Mieterin, dass sie in Kenntnis der echten Kosten die Wohnung nicht gemietet hätte. Sie entschieden, dass die geforderte Nachzahlung nicht geleistet werden muss.
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