Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme zur Einsparung von Heizenergie

Führt ein Vermieter bauliche Modernisierungsmaßnahmen durch, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken, so kann er anschließend die jährliche Miete um elf Prozent der Modernisierungskosten erhöhenFührt ein Vermieter bauliche Modernisierungsmaßnahmen durch, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken, so kann er anschließend die jährliche Miete um elf Prozent der Modernisierungskosten erhöhen. Wurden die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohneinheiten durchgeführt, sind die Gesamtkosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen.
Für eine solche Mieterhöhungserklärung genügt es, wenn der Vermieter die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen konkret darlegt und die jeweiligen Kosten sowie die Umlage der Kosten auf die einzelnen Mietparteien aufführt. "Notwendig dabei ist, dass der Mieter den Grund der Mieterhöhung plausibel nachvollziehen kann," sagt Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse. Handelt es sich um Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie, so muss der Vermieter die Maßnahme so erläutern, dass überschlägig beurteilt werden kann, dass die Aktion eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt. "Eine Wärmebedarfsberechnung ist hierfür jedoch nicht erforderlich", so Hermann Michels.
Baut ein Vermieter zum Beispiel Isolierglasfenster ein, so braucht er nicht exakt darzulegen, in welchem Maße sich hierbei eine Verbesserung des Heizenergieverbrauchs ergibt (Bundesgerichtshof, AZ. VIII ZR 156/03).

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