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Unzumutbarer Lärm

Auch Hunde, die bellen, haben Nachbarn

Wer Hunde hält, muss dafür sorgen, dass andere durch deren Bellen nicht unerträglich gestört werden. Unternimmt der Halter nichts, obwohl die Hunde ständig unzumutbaren Lärm machen, können die Hunde weggenommen werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen (AZ: 1 B 215/09) vom 3. September 2009 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Die Antragssteller besaßen zwei Dobermannhunde. Diese bewachten ein
Grundstück mit einer Gaststätte. Die Hunde wurden dort auf dem Hinterhof
und in der dazugehörigen Werkstatt gehalten. Sie bellten dort
tagtäglich, teilweise auch nachts. Zahlreiche Anwohner beschwerten sich.
Daraufhin untersagte die Behörde die Haltung der Hunde auf dem
Grundstück. In den folgenden 2 Jahren setzte sich das Hundebellen
ungehindert fort und störte weiterhin die Nachbarn. Schließlich nahm die
Behörde den Besitzern die Hunde weg. Die Antragssteller wehrten sich
hiergegen.

Das Gericht gab der Behörde Recht. Von dem ständigen Bellen der Hunde
gehe schon seit langer Zeit ein unerträglicher Lärm aus. Sie würden
damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Nach dem
Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere
Personen durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt würden. Die
Sicherstellung der Hunde sei damit rechtmäßig. Insbesondere hätten die
Antragssteller nicht erklärt, wie sie künftig weiteren Lärm verhindern
wollten.

Weitere Informationen: www.anwaltauskunft.de

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