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Checkliste für Vermieter:

Vier wichtige Schritte vor der Wohnungsübergabe

Mit der Vermietung einer Wohnung übergeben Vermieter ein Wirtschaftsgut von hohem Wert. Die Immobilienbesitzer kennen ihre potentiellen Mieter häufig nur aus einem kurzen Gespräch während des Besichtigungstermins. Umso wichtiger ist es für den Vermieter, im Vorfeld gravierende Fehler zu vermeiden.

1. Kein Mietvertrag ohne Bonitätsprüfung    

„Vertrauen und Menschenkenntnis sind gut und wichtig. Schriftliche Vereinbarungen und Kontrolle sollten aber nicht fehlen“, so Thomas Hornemann, Geschäftsführer des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. Deswegen sollte der Mietinteressent als erstes eine ausführliche Selbstauskunft ausfüllen. Da es sich hierbei lediglich um freiwillige und subjektive Auskünfte handelt, sollte der Mietinteressent höflich, aber bestimmt, um seine Einwilligung zu einer unabhängigen Bonitätsprüfung gebeten werden. Eine solche Auskunft liefert wichtige Informationen über die aktuelle Zahlungsgewohnheit eines Mietinteressenten und ist damit eine wichtige Grundlage für die Vergabeentscheidung.           

                                         

2. Im Mietvertrag die neueste Rechtssprechung berücksichtigen

Anschließend sollte ein Mietvertrag aufgesetzt werden, der die neueste Rechtsprechung berücksichtigt. Aktuelle Mietverträge sind im Schreibwarenhandel oder bei entsprechenden Interessenvertretungen im Internet erwerbbar. Grundsätzlich regelt der Mietvertrag, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben. Wer muss wann die Wohnung streichen oder tapezieren? Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen? Welche Nebenkosten werden wie abgerechnet?         

 

3. Wohnungsübergabeprotokoll                              

Ein weiterer wichtiger Punkt ist ein Wohnungsübergabeprotokoll: Mieter und Vermieter sollten gemeinsam zu Beginn und am Ende eines Mietverhältnisses ein entsprechendes Dokument erstellen. So kann später Streit über die Frage vermieden werden, in welchem Zustand die Wohnung tatsächlich übergeben worden ist, ob Schönheitsreparaturen korrekt durchgeführt wurden, ob Wohnungsmängel vorhanden oder ob Einrichtungen beschädigt sind.    

  

4. Keine Schlüsselübergabe ohne erste Miet- und Kautionszahlung

Die Schlüsselübergabe sollte erst dann stattfinden, wenn der Mietvertrag unterschrieben, die erste Mietzahlung und zumindest die erste Rate der Mietkaution eingegangen ist. Die Kaution dient dem Wohnungsbesitzer zur Absicherung für den Fall, dass der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt und muss im Mietvertrag gesondert vereinbart werden. Eine zunehmend beliebte Form der Sicherheitsleistung ist die Mietbürgschaft. Hierbei bürgt eine Bank oder eine Versicherung gegenüber dem Vermieter. Die Mietbürgschaft kann anstelle der herkömmlichen Mietkaution gestellt werden. Der Mieter bleibt liquide und der Vermieter ist trotzdem gegen etwaige Mietausfälle und Schäden am Mietobjekt versichert. Die Höhe der Mietkaution ist im BGB geregelt und darf maximal drei Kaltmieten betragen.

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