MietrechtsänderungsgesetzNeuerungen in Sachen Mieterhöhungen und Mietnomaden

Seit dem 1. Mai 2013 ist das neue Mietrechtsänderungsgesetz des Bundes in Kraft. Vor allem in den Punkten energiesparende Modernisierungen, Mietnomaden und Umwandlung von Miete in Eigentum wurde nun für mehr Klarheit gesorgt. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. begrüßt diese Neuerung ausdrücklich, denn sie schließt bisherige Lücken im Gesetz und stärkt die Rechte aller Betroffenen.So müssen Mieter beispielsweise die Installation einer Photovoltaikanlage dulden. Der Eigentümer darf diese Maßnahme jedoch nicht zu einer Mieterhöhung nutzen. Anders bei der energetischen Sanierung wie der Fassadendämmung: Hier gilt nach wie vor der Grundsatz, dass jährlich bis zu elf Prozent der anfallenden Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können. In den ersten drei Monaten der Sanierung sind Mieter nicht dazu berechtigt, Mietminderungen durchzusetzen.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Härtefallprüfung, falls die Umlage der Modernisierungskosten für den Mieter eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung darstellt. Bisher konnte diese Prüfung zu einer deutlichen Verzögerung des Baubeginns führen. Jetzt wird sie auf das spätere Mieterhöhungsverfahren verlagert.

Mehr Rechte gegenüber Mietnomaden
Deutlich mehr Rechte haben nun auch Eigentümer, in deren Wohnungen sogenannte Mietnomaden leben. Die Gerichte sind grundsätzlich aufgefordert, Räumungssachen künftig vorrangig zu bearbeiten. Darüber hinaus kann das Gericht anordnen, dass ein Mieter während des Gerichtsverfahrens monatliche Sicherheiten leisten muss, um einen wirtschaftlichen Schaden des Vermieters möglichst auszuschließen. Beachtet der Mieter diese Sicherheitsanordnung nicht, kann nun deutlich schneller ein Räumungsurteil erwirkt werden. Auch entfällt die bisherige Praxis, das Mobiliar kostspielig einlagern zu müssen.

Werden Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt, haben die Bewohner drei Jahre Zeit, sich eine andere Bleibe zu suchen. In Ballungsräumen kann dieser Schutz des Mieters sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Möglichkeiten, diesen Mieterschutz zu umgehen, gibt es nun nicht mehr.

Eine letzte Änderung betrifft die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in sogenannten angespannten Wohnungsmärkten. Diese kann von den Bundesländern von 20 auf 15 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete abgesenkt werden, um so flexibel auf Mietsteigerungen in Ballungsgebieten reagieren zu können.


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