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Haus vermieten

Darauf muss man achten

Seit einiger Zeit werden Kredite nun schnell und einfach gewährt. Infolgedessen wird die Wertanlage in Form von Immobilien immer attraktiver. Wohnungen und Häuser werden dementsprechend gekauft, um sie gewinnbringend zu vermieten. Doch trotz der zahlreichen positiven Aspekte birgt die Vermietung eines Hauses auch immer große Herausforderungen. Wir legen Ihnen im folgenden Artikel dar, welchen Pflichten und Anforderungen Sie bei der Vermietung Ihres Hauses nachkommen müssen.

Rechte und Pflichten

Um der Vermietung einen gesetzlichen Rahmen zu geben, hat die Bundesregierung einige Vorschriften und Bestimmungen entwickelt, die als obligatorische Leitlinie dienen sollen. Die Regelungen sollen sowohl den Vermieter vor Sachbeschädigung, Wertverlust und anderen Problemen bewahren. Darüber hinaus wurden auch einige Vorgaben gemacht, die auf den Schutz des Mieters abzielen.

Pflichten des Vermieters

Zunächst obliegt es dem Vermieter, sich um die Instandhaltung der Immobilie zu kümmern. Das heißt, dass der Hauseigentümer vor Schlüsselübergabe sämtliche Mängel und Schäden beseitigen muss. Allerdings muss er aber auch für Reparaturen während des Mietverhältnisses aufkommen. Lediglich Kleinreparaturen können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Außerdem muss auch die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet sein. Dazu zählen sowohl Wohnung als auch Keller, Garage, Garten, Parkplatz etc.

Seit dem 1. November 2015 wurde zudem festgelegt, dass der Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung an den Mieter aushändigen muss. Diese soll als Nachweis über den Aus- bzw. Einzug fungieren. Weiterhin muss es dem Mieter möglich sein, das Haus mit den gegebenen Heizvorrichtungen vom 1. Oktober bis zum 30. April auf mindestens 20 Grad heizen zu können. Zu guter Letzt stellt auch die jährliche Nebenkostenabrechnung eine Pflicht des Vermieters dar. Für weitere Informationen rund um das Thema Wohnungseigentumsgesetz kann das Portal für Vermieter genutzt werden.

Pflichten des Mieters

Laut § 535 Abs. 2 BGB wird der Mieter zunächst dazu aufgefordert, dem Vermieter die dargebotene Dienstleistung zu vergüten. Ebenfalls muss er Modernisierung und Instandhaltungen des Vermieters dulden. Des Weiteren verpflichtet die Kleinreparaturenklausel den Mieter außerdem dazu, Kosten für Reparaturen bestimmter Objekte zu übernehmen. Dazu zählen beispielsweise Wasserhähne, Türgriffe oder Duschköpfe.

Obligatorische Angaben im Mietvertrag

Der Mietvertrag nimmt eine Schlüsselrolle im Mietrecht ein. Das Schriftstück informiert über wichtige Klauseln und Vorschriften und kann Unklarheiten aus dem Weg räumen. Während spezifische Details von Vertrag zu Vertrag variieren können, gibt es einige grundlegende Informationen, die in jedem rechtsgültigen Mietvertrag enthalten sein müssen:

•Der vollständige Name und die Adresse des Vermieters

•Persönliche Angaben des Mieters wie Name, Geburtsdatum und -ort, Personalausweisnummer, Details zu Mitbewohnern etc.

•Mietkosten

•Mietverhältnis (unbefristet oder befristet? Startpunkt und Endpunkt etc.)

•Kaution

•Angaben zum Mietobjekt wie die Anschrift, Lage etc.

Was wird vermietet?

Vor allem bei einem Haus ist es üblich, dass die Immobilie neben dem Wohnraum noch über weitere Bereiche verfügt. Sie sollten im Mietvertrag gelistet sein und es müssen präzise Angaben zur Nutzung und Instandhaltung angegeben werden. Zu diesen Bereichen zählen unter anderem:

•Garten

•Garage/Parkplatz

•Dachboden

•Einfahrt

•Keller

•etc.

Absicherung der Immobilie

Damit der Vermieter durch die Bereitstellung der eigenen Immobilie kein großes Risiko eingeht, besitzt er das Recht der Grundabsicherung. In der Regel wird zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten hinterlegt. Falls verursachte Schäden nach Beendigung des Mietvertrages nicht bezahlt werden oder die Miete nicht gezahlt wird, kann der Vermieter die Kaution als Entschädigung heranziehen.

Versteuerung der Mieteinnahmen

Vermietern, die inklusiver Ihrer anderweitigen Einkünfte unterhalb des aktuellen Freibetrags liegen, müssen keine zusätzlichen Steuern zahlen. Überschreiten Sie diese Grenze, muss zur Versteuerung nur die Nettokaltmiete herangezogen werden. Es gilt, die Unterhalts- und Finanzierungsaufwendungen von den Mieteinnahmen abzuziehen.

Immobilien managen und digital verwalten

Die mit den Immobilien verbunden Rechte und Pflichten können zuweilen recht unüberschaubar sein. Um den Überblick über die zu erledigenden Verwaltungsaufgaben zu behalten, bietet es sich an, auf Apps, Programme und Softwares zuzugreifen. Mit deren Hilfe ist es möglich, das typische Dokumentenchaos zu vermeiden und die Immobilien einfach, schnell und digital zu überwachen.

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