Mieter müssen auch im Sommer nicht frieren
Ob Sommer oder Winter, ein Vermieter muss für ausreichend Wärme in der Wohnung sorgen, unabhängig von der Jahreszeit. "Sinkt beispielweise die Zimmertemperatur im Sommer mehrere Tage unter 18 Grad, ist der Vermieter verpflichtet die Heizung anzustellen," erklärt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Weigert sich dieser, kann der Mieter sogar die Miete in den Sommermonaten um 15 Prozent kürzen (Amtsgericht Berlin, Az. 5 C 375/97)Ob Sommer oder Winter, ein Vermieter muss für ausreichend Wärme in der Wohnung sorgen, unabhängig von der Jahreszeit. "Sinkt beispielweise die Zimmertemperatur im Sommer mehrere Tage unter 18 Grad, ist der Vermieter verpflichtet die Heizung anzustellen," erklärt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Weigert sich dieser, kann der Mieter sogar die Miete in den Sommermonaten um 15 Prozent kürzen (Amtsgericht Berlin, Az. 5 C 375/97).Der Vermieter darf sich auch nicht darauf berufen, dass die anderen Hausbewohner die Heizung nicht bräuchten. Nach Ansicht der Gerichte gilt je nach Wohnraum in der Zeit von sieben bis 24 Uhr eine Temperatur von 20 bis 22 Grad als angemessen. Nachts sind auch 18 Grad ausreichend. Klauseln im Mietvertrag, die niedrigere Temperaturen nennen, sind nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes unwirksam. Die Miete mindern kann ein Mieter fast immer, wenn nicht oder unzureichend geheizt wird. Gerichte erlauben eine Mietminderung je nach Fall bis zu 20 Prozent bei einer Zimmertemperatur von 16 bis 18 Grad. Fällt während der üblichen Heizperiode zwischen Oktober und April die Heizung total aus, sind bis zu 100 Prozent möglich. Zusätzlich kann der Mieter für die eventuell notwendige Anschaffung eines Heizlüfters inklusive dem dadurch höheren Stromverbrauch auch Schadensersatz verlangen.
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