Baugenehmigung durch falsche Angaben erschwindelt - kein Schadenersatz

Täuscht ein Bauherr durch falsche Angaben die Baubehörde und erhält dadurch eine Baugenehmigung, so hat er später keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Behörde die Genehmigung zurücknimmt. Auf dieses Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Koblenz macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse zukünftige Häuslebauer aufmerksamTäuscht ein Bauherr durch falsche Angaben die Baubehörde und erhält dadurch eine Baugenehmigung, so hat er später keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Behörde die Genehmigung zurücknimmt. Auf dieses Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Koblenz macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse zukünftige Häuslebauer aufmerksam.
Im zu entscheidenden Fall wollte ein Bauherr sein Wohnhaus durch einen Anbau erweitern. Dieser hielt aber die erforderlichen Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken nicht ein.
Deshalb fügte der Bauherr seinem Antrag eine Einverständniserklärung seiner Nachbarn zur Überschreitung des Grenzabstands bei. Da eine Nachbarin nicht einverstanden war, ließ er deren Unterschrift von seiner Mutter fälschen.
Als die Baubehörde später dahinter kam und die Baugenehmigung zurückzog, klagte der Bauherr auf Schadenersatz für seine
Planungs- und Baukosten.
Das Koblenzer Gericht wies seine Klage jedoch ab (Az. 1 U 149/03). Der Bauherr hätte wissen müssen, dass die Baugenehmigung wegen der gefälschten Unterschrift auf einer falschen Grundlage ergangen sei. Er habe daher kein schutzwürdiges Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung gehabt, urteilten die Richter. Deshalb entfalle hier auch die Amtshaftung.

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