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Der neue Energieausweis

Immobiliendienstleister PlanetHome AG beantwortet die wichtigsten Fragen

Künftig
dürfen Hauseigentümer ihre Immobilie nur noch mit einem gültigen
Energieausweis vermieten oder verkaufen. Interessenten erhalten so eine
bessere Vergleichsmöglichkeit über den Energieverbrauch des Objekts.
Bei vielen Eigentümern wirft die neue Regelung Fragen auf. Was etwa
muss der Ausweis beinhalten, wer darf ihn ausstellen und was soll er
kosten?

„Der
Energieausweis wird nicht von einer Behörde ausgestellt, sondern von
einem Fachmann“, erklärt Robert Anzenberger, Vorstand des bundesweit
tätigen Immobiliendienstleisters PlanetHome. In Frage kommen
Immobiliendienstleister, Architekten, Bauingenieure, Energieberater und
Handwerker. „In der Praxis werden es wohl oft Heizungsinstallateure
oder Schornsteinfeger sein, die bei einem Umbau oder einer
Reinigungsmaßnahme den Pass gleich mit erstellen.“ Die Einführung des
Energieausweis erfolgt schrittweise: Für Altbauten, die bis 1965
errichtet wurden, ist der Ausweis ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Für
jüngere Gebäude gilt die Regelung erst ab Januar 2009.

Der
Preis des Energieausweis richtet sich nach dem Ausweistyp: Es gibt den
so genannten Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis. Der
Verbrauchsausweis beruht auf dem Energieverbrauch der letzten drei
Jahre. Der Bedarfsausweis ermittelt den rechnerischen Energiebedarf;
damit wird der energetische Zustand des Gebäudes dokumentiert. Der
Verbrauchsausweis ist wegen schnellerer und weniger komplizierten
Ermittlung die viel kostengünstigere Alternative.
Ein
einmal erstellter Energieausweis gilt in der Regel zehn Jahre. Nach
einer Totalsanierung kann jedoch ein neuer Ausweis erforderlich sein.
Näheres dazu wissen Immobiliendienstleister, Handwerker und
Energieberater.

Eine oft gestellt Frage ist: Welches Gebäude benötigt
welchen Pass? „Derzeit besteht Wahlfreiheit“, weiß PlanetHome Chef
Anzenberger. Bis zum 1. Oktober 2008 können Eigentümer bestehender
Gebäude frei darüber entscheiden. Danach müssen Besitzer eines Altbaus,
die einen Bauantrag bis 1977 gestellt hatten, zwingend den teureren
Bedarfsausweis wählen. Es sei denn, die Immobilie wurde bereits nach
dem Standard der Wärmeschutzverordnung vom November 1977 saniert. Für
Neubauten gilt von Anfang an nur der Bedarfsausweis.

Viele
Vermieter fragen sich, ob sie die Kosten des Energiepasses auf die
Miete umlegen dürfen. „Das ist nicht möglich“, erklärt Anzenberger.
Eigentümer können die Kosten aber als Werbungskosten in der
Steuererklärung angeben. Bei einem Gebäude mit Eigentumswohnungen wird
der Energieausweis von der Eigentümergemeinschaft bezahlt. Besitzt ein
Haus bereits einen Energieausweis, brauchen Eigentümer nicht tätig zu
werden. Die alten Ausweise verlieren ihre Gültigkeit nicht.

Achtung:
Können Vermieter oder Verkäufer keinen Energieausweis vorlegen, so gilt
dies nach Inkrafttreten des Gesetzes als Ordnungswidrigkeit.   

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