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Der neue Energiepass ist Pflicht

Fakten rund um den neuen Energiepass

 Lange
wurde über ihn diskutiert, jetzt wird er offiziell eingeführt: Ab dem

1.
Juli 2008 ist der neue Energiepass für Wohnimmobilien für alle
Immobilienvermieter und -verkäufer Pflicht. Allerdings mit einigen
Einschränkungen.

„Nicht alle Immobilienbesitzer müssen ihn sofort
ausstellen lassen und nicht alle brauchen den gleichen Pass“, erklärt Karlheinz
Riegger, Leiter Private Immobilien beim Stuttgarter BANKHAUS ELLWANGER &
GEIGER und gibt einen Überblick über alle wichtigen Fakten rund um den neuen
Energiepass.

Wozu ein Energiepass?

Der Energiepass kategorisiert Wohnhäuser in
europaweit einheitliche Effizienzklassen ein, von A (sehr effizient) bis I
(wenig effizient). „Energieverlust über Wände, Dach, Fenster oder veraltete Heizungen
kostet jedes Jahr viel Geld – daher muss der Käufer vor dem Kauf wissen, was
eine Immobilie pro Jahr zusätzlich an Kosten verursacht“, befürwortet Karlheinz
Riegger die Einführung des Energiepasses.
 

Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert?

Zwei verschiedene Pässe wird es geben: Den
verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energiepass. Der
verbrauchsorientierte gibt den jährlichen Gesamtenergieverbrauch des bisherigen
Nutzers an. Das hat den Nachteil, dass die Daten in weiten Teilen vom Verhalten
des jeweiligen Bewohners abhängen. Der Vorteil liegt im Preis: Etwa 100 Euro
soll der verbrauchsorientierte Energiepass kosten, bei dem der Nutzer die Daten
selbst erfasst und dem Aussteller mitteilt. Das geht theoretisch auch via
Internet. Von diesen Billigangeboten rät Riegger aber ab: „Nicht alle
Energiepässe, die im Internet angeboten sind, enthalten alle relevanten Daten.
Die Vorlage unvollständiger Energiepässe kann mit hohen Bußgeldern bestraft
werden.“

Unabhängig vom
bisherigen Nutzer ist der bedarfsorientierte Energiepass. Er enthält
Informationen über das Baumaterial, die Dämmung und das Heizsystem des
jeweiligen Objekts. Außerdem werden Heiz-, Wasser und Klimaanlagen begutachtet
und der individuelle Verbrauch von Gas, Öl, Strom usw. festgehalten. Aus diesen
Daten geben die Aussteller Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes. Dabei
begutachten Fachleute das Gebäude, was inklusive der Passausstellung etwa 1500
Euro kostet. Als Fachleute gelten neben Architekten, Bauingenieuren und Innenarchitekten
auch entsprechend geschulte Energieberater, Schornsteinfeger, Maschinenbauer
oder Elektrotechniker.

 

Wer braucht welchen Energiepass?

Grundsätzlich muss der Energiepass nur dann
ausgestellt werden, wenn der Eigentümer das Objekt verkaufen oder neu vermieten
will. Wer also im Eigenheim wohnt und daran nichts ändern will, braucht auch
keinen Pass. Wer seit 2002 neu gebaut oder sein Gebäude komplett saniert hat,
erhielt vom Architekten, Bauträger oder der Fertighausfirma automatisch einen gültigen
Energiepass. Eigentümer von Häusern mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965
errichtet wurden, haben bis zum 1. Oktober 2008 die freie Wahl zwischen einem
verbrauchs- und einem bedarfsorientierten Energiepass. Ab 1. Oktober ist auch
für sie der der bedarfsorientierte Pass Pflicht. Häuser mit bis zu vier
Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 gebaut wurden, brauchen erst ab dem
ersten Januar 2009 den bedarfsorientierten Energiepass. Häuser, die zwischen
1978 und 2002 gebaut wurden sowie Häuser mit mehr als vier Wohnungen haben die
generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientiertem
Energiepass.

Ob gebrauchs- oder bedarfsorientiert, Karlheinz
Riegger rät immer zu einer Ortsbegehung durch einen Fachmann. „Je genauer die
Daten, desto aussagekräftiger der Pass.“ Nur der Fachmann kann die 
Gebäudedaten genau erfassen und sinnvolle Empfehlungen zur Modernisierung
geben.
 

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