StartBauenBaurechtWas gehört zur Baustelleneinrichtung?

Was gehört zur Baustelleneinrichtung?

Verband privater Bauherren rät zu genauer vertraglicher Regelung

Der Umfang der Baustelleneinrichtung führt nach den Erfahrungen des Verbands Privater Bauherren (VPB) immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Bauträger und Hauskäufer.

Was genau stellt der Bauträger zur Verfügung? Was muss der Bauherr auf eigene Kosten veranlassen? Der VPB rät deshalb, im Bauvertrag unbedingt folgende Punkte genau zu regeln: die nötigen Geräte zur Bauausführung, die Lagermöglichkeiten auf dem

Grundstück, die Zufahrten und die Standplätze für den Baukran, das Zwischenlager für den Bodenaushub, die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser sowie eines Toilettenhäuschens und die Bauschuttbeseitigung. Sinnvoll ist es laut VPB, im Vertrag eine Baustellenbesichtigung durch die ausführende Firma festzuschreiben und die Einrichtung der Baustelle dann als Nebenleistung zu fixieren.

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