EnergieausweisStichtag 1. Januar 2009

Am 1. Januar 2009 wird der Energieausweis Pflicht für alle Altbauten, die nach 1965 gebaut wurden.Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. 11. 1977 gestellt wurde, benötigen dann den so genannten Bedarfsausweis, wenn sie nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Ausweis basiert auf einer gründlichen
Untersuchung der Bausubstanz. Wer als Vermieter oder Verkäufer den Ausweis braucht, der sollte sich bald darum kümmern, damit er ihn rechtzeitig vorliegen hat. Für bereits bestehende Mietverhältnisse muss der Ausweis übrigens nicht nachgereicht werden.

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