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Häuser müssen Farbe bekennen

Stichtag 1. Januar: Ab 2009 gilt der Energieausweis auch für jüngere Wohngebäude

Energieausweise bewerten künftig für Mieter und Käufer die Energieeffizienz von Gebäuden aller Jahrgänge. Ob im roten oder grünen Bereich: Nebenkosten werden transparenter. Bei schlechten Energiekennzahlen lohnt sich eine Energieberatung jetzt besonders – Bedarfsausweis ist gute Grundlage.

Mit dem neuen Jahr benötigen alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, einen Energieausweis. Bisher galt dies nur für Häuser, die vor 1966 gebaut wurden. Der Energieausweis zeigt auf einer Skala von grün bis rot das Niveau der Heizkosten. „Energieeffiziente Altbauten mit der Farbe grün punkten mit minimalen Heizkosten, hohem Wohnkomfort und mehr Wert auf dem Immobilienmarkt“, sagt Claudia Rist, Leiterin des Landesprogramms Zukunft Altbau vom Umweltministerium Baden-Württemberg. „Bekommt ein Altbau die Warnfarbe orange oder rot, lohnt sich eine Energieberatung mit anschließender Sanierung jetzt besonders.“ Die für die Beratung nötigen Gebäudedaten seien bei Energieausweisen auf Bedarfsbasis bereits erhoben.

Die ausstellenden Fachleute könnten die Beratungen oft sogar selbst durchführen.

Angesichts hoher Heizkosten und strengerer Gesetze: Käufer oder Mieter entscheiden

sich zunehmend für Häuser mit geringen Nebenkosten. Mehr Transparenz bei den Nebenkosten, wie jetzt durch den Energieausweis, verstärkt

diesen Trend.

„Hausbesitzer mit unsanierten Altbauten sollten sich nach der Ausstellung eines Energieausweises Gedanken über eine energetische Modernisierung machen“, empfiehlt auch Architekt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Mieter und Käufer werden vor der Schlüsselübergabe nun verstärkt die Kennzahlen im Energieausweis einfordern. Wer da nur schlechte Werte hat, wird bei der Vermietung oder einem Verkauf immer öfter das Nachsehen haben.“ Bei bestehenden Verträgen ist ein Energieausweis nicht erforderlich.

Erfährt ein Hausbesitzer durch den neuen Energieausweis, dass er „zum Fenster hinausheizt“, ist die Gelegenheit für eine Energieberatung günstig. Doch Vorsicht: Nur der Bedarfsausweis liefert die nötigen Informationen für eine Energieberatung. Der Verbrauchsausweis erlaubt keine Hinweise auf energetische Verbesserungsmaßnahmen. Für Häuser mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor November 1977 eingereicht wurde, sind seit Oktober nur noch Bedarfsausweise zulässig. Jüngere oder größere Häuser dürfen auch Verbrauchsausweise erhalten. Neubauten benötigen bereits seit 2002 einen Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis spiegelt den Heizenergieverbrauch der Bewohner wieder. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Heizenergie das Haus verbrauchen wird, wenn der neue Bewohner das gleiche Heizverhalten wie der Vormieter hat. Dieser Ausweis ist wesentlich günstiger als der bedarfsorientierte. Lediglich die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre sind ausschlaggebend.

Die Aussagekraft ist dementsprechend geringer. Bei einem Single etwa, der häufig auf Geschäftsreise ist, sind die Heizkosten deutlich niedriger als bei einer Familie mit drei Kindern. Mietinteressenten werden deshalb zukünftig den Bedarfausweis favorisieren.

Beim Bedarfausweis ist der Informationsgehalt höher. Die genauen Abmessungen aller Außenflächen wie Wand, Fenster, Dach und Bodenplatte in Kombination mit der Dämmqualität der Materialien dieser Flächen und Angaben zur Heiztechnik machen den energetischen Zustand transparent und sind Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs. Außerdem gibt der ausstellende Fachmann bei baulichen Schwachstellen Tipps für eine Sanierung. Das ist bei einem Verbrauchsausweis nicht möglich, da aufgrund der fehlenden Gebäudedaten keine fundierten Verbesserungsvorschläge gemacht werden können.

Den Bedarfsausweis gibt es ab 300 Euro, den Verbrauchsausweis ab 30 Euro. Architekten, Ingenieure und Handwerker mit spezieller Zusatzqualifikation können Energieausweise ausstellen. Experten aus der Region vermittelt das Zukunft Altbau-Beratungstelefon: 08000/12 33 33. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert eine „Energiesparberatung vor Ort“, in diesem Zuge kann auch ein Energieausweis erstellt werden.

Übrigens: Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.

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