StartBauenBaurechtEnergieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung

Förderrichtlinien einhalten!

Wer seit dem 1. Januar 2009 neu baut, der muss die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes, kurz EEWärmeG, einhalten. Außerdem muss sein Neubau der aktuellen Energieeinsparverordnung entsprechen.

Zurzeit gilt noch die EnEV 2007. Bauen ist jetzt besonders günstig: Die Zinsen sind niedrig und der Bund hat die Zuschüsse für energiesparendes Bauen gemäß EnEV 2007 noch einmal kräftig erhöht. Bauherren sollten diese Chancen nutzen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), nach alter EnEV noch vergleichsweise preiswert bauen und Zuschüsse sichern. Die KfW fördert seit 1. April mit dem Programm „Energieeffizient Bauen“ den Bau und Kauf so genannter KfW-Effizienzhäuser 55 und 70. Der VPB rät Bauherren und Käufern schlüsselfertiger Häuser allerdings zu größter Vorsicht damit

ihr neues Haus zum Schluss auch den dann geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht: Nach VPB-Erfahrung entsprechen nämlich gut die Hälfte der Neubauten zum Schluss nicht den energetischen Förderbedingungen. In diesem Fall kann die Bank ihre Fördergelder sogar zurückverlangen. Damit das nicht passiert, rät der VPB zu unabhängiger Baukontrolle während der gesamten Planungs- und Bauphase.

AUCH INTERESSANT

Beliebteste News