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VPB Expertenrat:

Bauabnahme immer gut vorbereiten

Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtschritten beim Bauen.
Bauherren sollten deshalb nie auf die förmliche Bauabnahme verzichten,
mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Vertragsklauseln, wie „Die Abnahme seitens des Bauherrn gilt als erfolgt mit Erteilung der baubehördlichen Gebrauchsabnahme.“ sollten aufhorchen lassen. Die Klausel verstößt laut VPB gegen das Gesetz (§308 Nr. 5 BGB). Jeder Bauherr hat das Recht auf eine förmliche Bauabnahme. Bauherren sollten dieses Recht auch unbedingt in Anspruch nehmen und auf einer förmlichen Abnahme mit Begehung bestehen, rät der VPB. Der Bauherr sollte sich dazu unbedingt die fachliche Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen holen. Mit ihm gemeinsam sollte er den Bau begehen und auf mögliche Mängel hin kontrollieren. Die Bauabnahme ist wichtig, weil sich mit der Bauabnahme für den Bauherrn vieles ändert: Die Haftung für den Neubau geht vom Schlüsselfertiganbieter auf den Bauherrn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um – und die Schlussrechnung wird fällig.

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