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Bußgeld droht

Ab 2013 muss Energieausweis vorgelegt werden

Wer jetzt noch keinen Energieausweis für sein Haus hat, sich
aber mit dem Gedanken trägt, sein Haus oder einen Teil davon zu
vermieten oder zu verkaufen, der sollte sich bald einen Energieausweis
ausstellen lassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), denn wenn
Interessenten nach diesem Papier fragen, muss der Verkäufer oder
Vermieter es ihnen unverzüglich vorlegen. Andernfalls kann Bußgeld bis
zu 15.000 Euro fällig werden.

Einen Energieausweis brauchen grundsätzlich alle, die verkaufen oder vermieten wollen. Der
Energieausweis soll dem Kauf- oder Miet-Interessenten ermöglichen, den
Energieverbrauch der Immobilie realistisch einzuschätzen und mit
anderen Objekten zu vergleichen. Bei dem Ausweis handelt es sich um ein
mehrseitiges, detailliertes Dokument, das zehn Jahre gültig ist. Die
Farbskala, die zwischen rot und grün den Energieverbrauch der
Immobilie veranschaulicht, ist nur ein Teil des komplexen Dokumentes.
Ausgestellt werden darf der Energieausweis ausschließlich von qualifizierten Experten.
Keinen Ausweis benötigt übrigens, wer im eigenen Haus wohnt und weder verkaufen noch vermieten möchte.

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