Immobilienerwerb über ZwangsversteigerungSchnäppchen und Risiko
Ein Schnäppchen - ein Haus aus einer Zwangsversteigerung! 10 bis 30 Prozent günstiger als der Marktpreis! Das Angebot ist verlockend. Doch diese Ersparnis wird mit hohem Risiko erkauft.Das Problem: Zwangsversteigerung bietet oft UndurchschaubaresBundesweit wechseln jährlich rund 70.000 Immobilien durch Zwangsversteigerung den Eigentümer. Objekte sind in Tageszeitungen, im Aushang von Amtsgerichten und auf spezialisierten Internetseiten zu finden. Interessenten sollten sich umfassend kundig machen. Beim zuständigen Amtsgericht kann man die Versteigerungsakte mit Eigentümern und Gläubigern einsehen. Dort sollten auch ein aktueller Grundbuchauszug und ein Wertgutachten zu finden sein. Das Gutachten eines Sachverständigen sollte den Verkehrswert unter Berücksichtigung eventueller Baumängel ausweisen. Doch das muss nicht den wirklichen Zustand der Immobilie widerspiegeln. Solche Gutachten werden zumeist ohne Besichtigung des Objektes verfasst. Eine vertiefte Prüfung auf Baumängel findet in der Regel nicht statt. Oft sind Gutachten älter, weil sich Zwangsversteigerungsverfahren Monate bis Jahre hinziehen.
Worauf kommt es an
Man sollte ein möglichst klares Bild von der ins Auge gefassten Immobilie gewinnen. Das ist nicht einfach. Denn ohne Zustimmung des Eigentümers oder Mieters kann weder der vom Gericht bestellte Gutachter noch ein Interessent das Zwangsversteigerungsobjekt besichtigen. Oft bleiben für die Werthaltigkeit des Objektes wichtige Fragen unbeantwortet: Altlasten, absackender Untergrund, Feuchtigkeit, fehlende Baugenehmigung oder Erschließung, Lärm- und Geruchsbelästigung, Umfeld. Häufig lässt sich nicht klären, welche Bestandteile zur Immobilie gehören - Terrassen, Einbauküche, Gartenhaus etc.
Unabdingbar: Alle Informationsmöglichkeiten ausschöpfen
Ist eine Besichtigung nicht möglich, sollte Kontakt zu Nachbarn und bei Eigentumswohnungen zur Hausverwaltung aufgenommen werden. Dort sind Informationen zum Zustand der Immobilie zu erhalten. Ratsam ist, Gläubiger zu kontaktieren, die die Versteigerung betreiben. Meist ist das die finanzierende Bank des Eigentümers. Dort liegen häufig weitere Unterlagen über Zustand und Wert des Objektes vor.
Wichtig: Unabhängiger Sachverstand hilft
Alle Informationen richtig zu bewerten, ist für die meisten Käufer ohne fachkundige Unterstützung unmöglich - vor allem, wenn ein Objekt zu besichtigen ist. Die Begehung sollte gemeinsam mit einem Sachverständigen, Architekt oder Bauingenieur erfolgen. Zur Prüfung gehört auch die Einsichtnahme in das Grundbuch. Diese verschafft Klarheit über die Belastungen, über Dauerwohnrechte oder Leitungs- und Wegerechte Dritter. Bei Hausverwaltung und Kommune sollten Erkundigungen über anstehende Baumaßnahmen eingeholt werden, zudem beim Verwalter für Wohnungseigentumsanlagen Informationen zu Instandhaltungsrücklage, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und zu den Protokollen der Eigentümerversammlungen.
Fehler vermeiden: Limit setzen und Gebote gut platzieren
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