Bauträgervertragsrecht und WohnungseigentumsrechtZweiklassengesetzgebung

Trotz gelungener Fortschritte und umfassenden Neuregelungen beim neuen Bauvertragsrecht bestehen vor allem für Erwerber einer Neubauwohnung weiterhin gravierende Gesetzeslücken.Mehr Sicherheiten durch neue gesetzliche Regelungen sind beim Wohnungseigentumsrecht und Bauträgervertragsrecht notwendig. Der Verbraucher benötige gerade hier einen wirksamen Schutz vor einer möglichen Insolvenz des Bauträgers, so Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), anlässlich des Deutschen Verbrauchertages 2017. Dieser könne vor allem über eine gesetzliche Regelung zur Rückabwicklung des Vertrags im Falle einer Insolvenz ermöglicht werden. Stand heute drohen den Betroffenen durch langfristige Rechtsstreite kostspielige Bauzeitverzögerungen. So kann der geplante Neubau im schlimmsten Fall als Bauruine enden. Deshalb setzt sich der BSB für die Fortsetzung der Arbeitsgemeinschaft Bauträgerrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein.

Handlungsbedarf auch beim Bauvertragsrecht 

Auch beim neuen Bauvertragsrecht kann noch nachgebessert werden. So ist für Verbraucher nicht nachvollziehbar, dass ihnen der Gesetzgeber kein Recht einräumt, gravierende Mängel bereits während der Bauphase bei der Baufirma geltend zu machen. Stattdessen müssen sie bis zur Bauabnahme warten. Schwierigkeiten können sich auch bei einer Insolvenz des Unternehmens ergeben. Hier besteht bisher kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, um den Bau mit einer anderen Firma fertigzustellen.


- https://www.baumagazin.de/5410