"Die Installation einer solchen Mini-Solaranlage sollten Mieter deswegen weiterhin nicht als Spontan-Aktion angehen", warnt Ehrhardt. Auch wenn ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vorsieht, Steckersolargeräte zur Stromerzeugung in den Katalog der sogenannten privilegierten Anlagen im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht aufzunehmen. Mieter hätten dann gegenüber ihren Vermietern oder Wohnungseigentümern gegenüber der Eigentümergemeinschaft das Recht auf Zustimmung zu ihrer Errichtung. Ehrhardt: "Gefragt werden muss aber trotzdem, denn Eigentümer haben das Recht darauf zu erfahren, was mit ihrer Immobilie geschieht. Das gibt ihnen zudem die Chance, frühzeitig einzugreifen, falls die Installation eben doch nicht fachgerecht und mit Veränderung der Bausubstanz erfolgen soll. Das ist dann auf jeden Fall konfliktärmer, als wenn ein nicht regelgerecht installiertes Balkonkraftwerk wieder demontiert werden muss."