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Eigenprovision bei Immobilienkauf nicht steuerpflichtig

Auf eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit einem Grundstückerwerb weist Herman Michels von der Quelle Bausparkasse hin. Wer beim Kauf einer Immobilie vom Vermittler des Grundstückgeschäfts eine Provision für den Abschluss des Kaufvertrags erhält, braucht diesen Betrag nicht als sonstige Einkünfte versteuern

Auf eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit einem Grundstückerwerb weist Herman Michels von der Quelle Bausparkasse hin. Wer beim Kauf einer Immobilie vom Vermittler des Grundstückgeschäfts eine Provision für den Abschluss des Kaufvertrags erhält, braucht diesen Betrag nicht als sonstige Einkünfte versteuern.
Dies trifft nach Ansicht der Richter jedenfalls dann zu, wenn zwischen dem Vermittler und dem Erwerber der Immobilie sonst keine weiteren dauerhaften Leistungsbeziehungen vorliegen (BFH, Az. IX R 46/03).

Zu beachten ist in diesem Fall, dass die vom Vermittler an den Erwerber geleistete Provisionszahlung zu einer Minderung der Anschaffungskosten der Immobilie führt. Soll die Immobilie zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, zum Beispiel einer Vermietung oder eigenbetrieblichen Nutzung, so verringert sich dadurch auch die Gebäudeabschreibung. Hierzu empfiehlt Herman Michels den Rat eines Steuerberaters.

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