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Durch Freibeträge mehr Geld

Jeder Steuerzahler erhält durchschnittlich vom Finanzamt zwischen 1.500 und 1.800 DM an zu viel gezahlten Steuern zurück.

Nach Abgabe der Steuererklärung und ca. sechs Monaten Bearbeitungszeit, erhält man vom Finanzamt das zu viel gezahlte Geld zurück, eine lange Zeit. In dieser Zeit, in der wir auf den Steuerbescheid warten, geben wir dem Finanzminister einen zinslosen „Kredit“. Das kann jeder Lohnsteuerkartenbesitzer leicht und schnell ändern. Lassen Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Das Finanzamt vermerkt außergewöhnliche Belastungen (Ausbildungsfreibetrag für Kinder, Kinderbetreuung Alleinerziehender, Unterstützungszahlung an Unterhaltsberechtigte, Hilfe im Haushalt wegen alter, Krankheit, Kuren, Behinderungen). Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge, Fortbildung, Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen, Arbeitszimmer, Telefon). Sonderausgaben (Kirchensteuer, Steuerberater, Schulgeld, Spenden f. gem. Organisationen, Unterhalt an geschiedene oder getrenntlebende Ehegatten, Haushaltshilfe, Parteienspenden).

Einziges Hindernis, die Kosten, Abzüge müssen mindestens 1.200 DM betragen. Für die meisten Steuerzahler ist dies kein Problem, schon Spenden, Kirchensteuer und Steuerberatungskosten sind höher. Verheiratete Steuerzahler können schon den Antrag stellen, wenn die Beträge beider Ehegatten zusammen mehr als 1.200 DM betragen. Jede DM Freibetrag erhöhen die Nettoauszahlung um 30 bis 35 Pfennige pro Jahr. Wenn z. B. durch doppelte Haushaltsführung jährlich 10.000 DM an Kosten entstehen, bekommen Sie 250 DM monatlich mehr Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt.

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