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Steuern sparen – Rechnungen sammeln

Handwerkerrechnungen sammeln

Seit 1. Januar diesen Jahres können Hauseigentümer mit Handwerkerrechnungen viel Geld sparen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) und rät, die Rechnungen über das ganze Jahr zu sammeln. Steuerlich geltend machen können Hausbesitzer die Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am

eigenen Haus entstehen.

Wichtig dabei: Die Regelung für handwerkliche Dienstleistungen gilt nur für die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht für das verbaute Material. Zwanzig Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr können von der Steuerschuld abgezogen werden.

Das entspricht einer Ersparnis von 1.200 Euro. Voraussetzung dabei: Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden – nicht bar auf die Hand. Beides, sowohl Rechnung, als auch Überweisungsbeleg muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen können. Natürlich dürfen Hausbesitzer auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro Lohnkosten sammeln und zusammen beim Finanzamt einreichen.

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