Beschleunigte Verfahren, mehr Bürgerfreundlichkeit in Niedersachsen

HANNOVER. Mit dem Jahreswechsel sind einige Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung in Kraft getreten. Wie ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag in Hannover mitteilte, haben die Änderungen vor allem das Ziel, die Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen, die Bürgerfreundlichkeit zu verbessern und das so genannte barrierefreie Bauen zu stärkenHANNOVER. Mit dem Jahreswechsel sind einige Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung in Kraft getreten. Wie ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag in Hannover mitteilte, haben die Änderungen vor allem das Ziel, die Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen, die Bürgerfreundlichkeit zu verbessern und das so genannte barrierefreie Bauen zu stärken.

Nach Angaben des Sprechers handelt es sich im Wesentlichen um folgende Punkte:

- Der Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben wird erweitert. In Zukunft brauchen Bürgerinnen und Bürger für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 40 qm, also zum Beispiel für Gartenhäuschen oder Carports, keine Genehmigung mehr zu beantragen.

- Bei der Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude geringer Höhe muss die nötige Mitteilung nicht mehr beim Landkreis, sondern kann gleich bei der Gemeinde eingereicht werden. Durch den Wegfall der Einschränkung "mit nicht mehr als zwei Wohnungen" bei diesen Wohngebäuden fällt künftig ein größerer Teil des Geschosswohnungsbaus in den Anwendungsbereich der Genehmigungsfreistellung.

- Der Anwendungsbereich des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens mit eingeschränkter staatlicher Prüfung wird erweitert und gilt künftig auch für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze.

- Die Kommunen sollen mehr Kompetenzen erhalten. Für bestimmte Wohngebäude können sie so genannte untere Bauaufsichtsbehörden werden. Die Verhältnisse vor Ort sollen dadurch im Sinne einer unmittelbaren Bürgernähe stärker berücksichtigt werden.

- Der Grundsatz des barrierefreien Bauens wird weiter entwickelt, um den Wohnbedürfnissen älterer und behinderter Menschen verstärkt Rechnung zu tragen. In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. Jede achte Wohnung muss rollstuhlgerecht sein. Der Anwendungsbereich des barrierefreien Bauens wird unter anderem auf alle neuen Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen und Hochschulen erweitert.


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