Stolpe (bmvbw): 280 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung 2003
Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, hat am Freitag den Ländern die Verwaltungsvereinbarung über die soziale Wohnraumförderung 2003 zur Unterschrift übersandt. Mit der Vereinbarung stellt der Bund in diesem Jahr 280 Millionen Euro für Wohnungsbau- und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung. Davon erhalten die alten Länder 205 Millionen Euro und die neuen Länder 75 Millionen EuroDer Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, hat am Freitag den Ländern die Verwaltungsvereinbarung über die soziale Wohnraumförderung 2003 zur Unterschrift übersandt. Mit der Vereinbarung stellt der Bund in diesem Jahr 280 Millionen Euro für Wohnungsbau- und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung. Davon erhalten die alten Länder 205 Millionen Euro und die neuen Länder 75 Millionen Euro.Sobald alle Länder die Verwaltungsvereinbarung gegengezeichnet haben, können die Mittel bewilligt werden. Darin enthalten ist ein Sonderbetrag von 50 Millionen Euro für Verdichtungsräume mit besonderem Wohnraumbedarf in den alten Ländern. Denn in Großstadtregionen mit dynamischer Wirtschaftsentwicklung wie München, Stuttgart, Frankfurt oder Köln entstehen wieder zunehmend Engpässe im Wohnungsangebot. In diesen Regionen soll zusätzlicher Wohnraum für die Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung geschaffen werden.
Daher wurden die Bundesfinanzhilfen um 50 Millionen Euro aufgestockt. Die Zusatzmittel werden nach einem besonderen Schlüssel auf die alten Länder verteilt. Er berücksichtigt neben der Bevölkerungsverteilung den Bevölkerungszuwachs seit 1995, der zusätzlichen Wohnungsbedarf anzeigt, sowie das Mietniveau (Anteil der Einwohner in Gemeinden der Mietenstufen V und VI nach dem Wohngeldgesetz, also den höchsten Mietenstufen wie beispielsweise in München). Die Verteilung auf die Länder zeigt die folgende Tabelle.
Land
Sondermittel für Verdichtungsräume
Mio. Euro
Baden-Württemberg
8,427
Bayern
10,129
Berlin-West
0,784
Bremen
0,244
Hamburg
2,585
Hessen
5,254
Niedersachsen
5,717
Nordrhein-Westfalen
11,408
Rheinland-Pfalz
2,412
Saarland
0,395
Schleswig-Holstein
2,645
insgesamt
50,000
Den Mitteleinsatz im Einzelnen bestimmen die Länder, die auch erhebliche eigene Fördermittel einsetzen. Mit der Reform des Wohnungsbaurechts, die im letzten Jahr in Kraft getreten ist, steht ein erweitertes und flexibles Förderinstrumentarium zur Verfügung. Damit können die Schwerpunkte entsprechend den regional unterschiedlichen Wohnungsmarktbedingungen gesetzt werden.
In der Verwaltungsvereinbarung verpflichten sich die Länder zum Einsatz eigener Mittel mindestens in dem Umfang, wie sie Bundesmittel erhalten. Die Mehrzahl der Länder stellt höhere Beträge bereit. Im Programmjahr 2002 betrug das gesamte Volumen der sozialen Wohnraumförderung rund 2,3 Milliarden Euro.
www.bmvbw.de (Pressemitteilung)
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