Bund weist Sachsen und Sachsen-Anhalt weitere 95 Millionen Euro für flutgeschädigte Wohngebäude zu
Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt haben aus dem nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 geschaffenen Solidarfonds "Aufbauhilfe" nochmals rund 95 Millionen Euro Bundesmittel für den Wiederaufbau von beschädigten oder zerstörten Wohngebäuden erhalten. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Tilo Braune teilte am Freitag in Berlin mit: "Damit haben die beiden Länder mit den größten Flutschäden ihren Anteil von rund 92 Prozent am Programm "Aufbauhilfe Wohngebäude" voll ausgeschöpft." Für Sachsen seien noch zusätzlich Mittel aus einem anderen Programm umgeschichtet wordenDer Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt haben aus dem nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 geschaffenen Solidarfonds "Aufbauhilfe" nochmals rund 95 Millionen Euro Bundesmittel für den Wiederaufbau von beschädigten oder zerstörten Wohngebäuden erhalten. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Tilo Braune teilte am Freitag in Berlin mit: "Damit haben die beiden Länder mit den größten Flutschäden ihren Anteil von rund 92 Prozent am Programm "Aufbauhilfe Wohngebäude" voll ausgeschöpft." Für Sachsen seien noch zusätzlich Mittel aus einem anderen Programm umgeschichtet worden.Sachsen und Sachsen-Anhalt stehen jetzt rund 279 Millionen Euro Bundesmittel, zusammen mit den Landesmitteln insgesamt 558 Millionen Euro, für die Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden zur Verfügung. Das Gesamtvolumen des Programms "Aufbauhilfe Wohngebäude" beläuft sich derzeit auf 595 Millionen Euro. Die anderen vom Augusthochwasser 2002 betroffenen Länder prüfen, ob sie ebenfalls über den bereits angemeldeten Bedarf hinaus noch weitere Mittel benötigen.
Damit auch noch nachfolgende Winterschäden an Wohngebäuden bei den Antragstellungen berücksichtigt werden können, hatten Bund und Länder den Antragsschluss für Hochwasserhilfen aus dem Solidarfonds "Aufbauhilfe" für alle Programme auf das Frühjahr, spätestens den 31. Mai 2003 festgelegt. Ein Gesamtüberblick über den Mittelbedarf für die Beseitigung der Flutschäden werde in den nächsten Wochen vorliegen, kündigte Braune an.
www.bmvbw.de (Pressemitteilung)
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