Windenergie: Neues Baugesetz erweitert Planungshoheit der Gemeinden

Der Bundestag hat heute die Novelle des Baugesetzbuch in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Danach können Kommunen zukünftig Bauanträge für Windenergieanlagen bei Neuerstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans zunächst für ein Jahr zurückstellenDer Bundestag hat heute die Novelle des Baugesetzbuch in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Danach können Kommunen zukünftig Bauanträge für Windenergieanlagen bei Neuerstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans zunächst für ein Jahr zurückstellen.

"Der Bundesverband Windenergie bedauert, dass mit der neuen Regelung die Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftprojekte abermals länger dauern wird. Wie viele Beispiele zeigen, war es auch mit dem geltenden Gesetz möglich, die örtliche Akzeptanz für Windenergie mit einer zügigen Genehmigungspraxis zu verbinden", so Dr. Peter Ahmels, Präsident des Bundesverband WindEnergie (BWE). "Der Schlüssel für eine gute Planung liegt nicht in einer möglichst langen Genehmigungsphase". Wichtig sei es, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und eine möglichst breite Beteiligung aller Betroffenen sicherzustellen. Dies gelte für den Planungsprozess, aber auch für andere Aspekte, etwa Pachtzahlungen an die Landeigentümer.

Als positiv bewertet der BWE, dass eine Kommune jetzt verpflichtet ist, einem Bauherrn innerhalb von sechs Monaten zu antworten, ob sein Antrag zurückgestellt wird. Auch kann ein Windkraftprojekt nicht mehr mit einer pauschalen Begründung, dass beispielsweise ein Flächennutzungsplan für ein Freizeitgelände erarbeitet wird, zurückgestellt werden. Dies hatte in der Planungspraxis oft zu langwierigen Verzögerungen geführt.

"Ich hoffe, dass die Chance von Planern und Kommunen genutzt wird, den weiteren Ausbau der Windenergie voranzubringen. Dabei hat die Akzeptanz Vorrang," so Ahmels.

Mit der Rückstellungsmöglichkeit hat die Regierungskoalition einen Kompromiss mit der Opposition gefunden, um ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat zu vermeiden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig.

Für Rückfragen:
Dr. Peter Ahmels
Präsident
0170-8014375

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