Mehr Transparenz beim Immobilienkauf
Bundesrat und Kabinett haben der Einführung von Energieausweisen zugestimmt. Eigentümer müssen Käufern und neuen Mietern ab dem 1. Juli 2008 auf Verlangen über die Energiebilanz Auskunft geben. „Wer ein gebrauchtes Haus erwerben möchte, kann sich durch den Ausweis genauer informieren und die Folgekosten fürBundesrat und Kabinett haben der Einführung von Energieausweisen zugestimmt. Eigentümer müssen Käufern und neuen Mietern ab dem 1. Juli 2008 auf Verlangen über die Energiebilanz Auskunft geben. „Wer ein gebrauchtes Haus erwerben möchte, kann sich durch den Ausweis genauer informieren und die Folgekosten für Modernisierungen besser abschätzen“, betonen die Experten der Landesbausparkassen (LBS).Der Energieausweis wird nur für ganze Gebäude ausgestellt. Es gibt zwei Varianten, die Modernisierungsempfehlungen enthalten. Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der rechnerische Energiebedarf anhand des Gebäudezustands ermittelt. Der verbrauchsorientierte Ausweis hält den tatsächlichen Energieverbrauch fest.
Grundsätzlich können Hausbesitzer zwischen beiden Ausweisarten wählen. Einzige Ausnahme: Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet und zwischenzeitlich nicht modernisiert wurden, wird der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht.
Die Einführung des Energieausweises erfolgt schrittweise ab Juli 2008. In einer Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008 haben alle Eigentümer – also auch diejenigen, deren Immobilien vor 1977 errichtet wurden und bis zu vier Wohnungen haben – noch die Wahl, ob sie für ihre Immobilie einen bedarfs- oder einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen. Dieser ist dann zehn Jahre gültig.
LBS-Tipp für Modernisierer: Wer staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen will, benötigt grundsätzlich den Bedarfsausweis. Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie unter www.LBS.de/modernisieren/gebaeudeenergieausweis.
Energieausweis 2008 – Das sollten Käufer und Eigentümer wissen:
Ausweispflicht:
Grundsatz:
Für die meisten gebrauchten Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Ausnahme:
Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Häuser bis Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, also nicht modernisiert wurden.
Sonderregel:
Denkmalgeschützte Häuser unterliegen nicht der Ausweispflicht. Entscheidend ist das jeweilige Landesrecht.
Einführung:
1. Juli 2008 (Baujahre bis 1965)
1. Januar 2009 (Baujahre ab 1965)
Übergangsfrist:
Bis zum 1. Oktober 2008 können Eigentümer unabhängig vom Baujahr der Immobilie zwischen beiden Ausweisen frei wählen.
Aussteller:
Unter anderem Architekten, Handwerker, Techniker.
LBS-Tipp: Eine Liste mit qualifizierten Energieberatern ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (www.dena.de) erhältlich.
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