Vergaberecht für mehr Mittelstand
Der Berliner Senat plant eine Änderung des Rechtes zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen. „Wir begrüßen das geplante Heraufsetzen des Schwellenwertes auf 250 000 Euro für die beschränkte Vergabe öffentlicherDer Berliner Senat plant eine Änderung des Rechtes zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen. „Wir begrüßen das geplante Heraufsetzen des Schwellenwertes auf 250 000 Euro für die beschränkte Vergabe öffentlicher Aufträge in Berlin. Das Ziel, regionale Betriebe aus dem Mittelstand zu fördern, ist richtig. Allerdings sollte für die Baubranche unter Tariftreue maximal die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, also z.B. der Mindestlohn, verstanden werden. Zusammen mit dem Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg hat sich die Fachgemeinschaft Bau schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge eingehalten und ihre Einhaltung wirksam kontrolliert wird“, erklärt Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg, die mit rund 1.000 Mitgliedsbetrieben größter Bauarbeitgeberverband in der Region ist.Der für den Bau geltende Mindestlohn von derzeit 12,50 Euro sei ohnehin für die Unternehmen schon deutlich zu hoch. „Das Verlangen der öffentlichen Auftraggeber in Berlin nach Zahlung des erheblich höheren Tariflohnes ist realitätsfremd und führt letztendlich häufig zu einer Manipulation der Angebote. Einigermaßen kontrollierbar durch das Hauptzollamt ist allenfalls das Einhalten der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne“, so Wolf Burkhard Wenkel.
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