Wieder großes Interesse am „Kölner Immobilien Treff“ - 140 Besucher im Bezirksrathaus Porz – weitere Veranstaltungen geplant

KÖLN – Was bringt das neue Wohnungseigentumsgesetz? Was dürfen Eigentümer in ihren Wohnungen machen und was nicht? Der Informationsbedarf ist groß und die Gesetzesreform der Bundesregierung sorgt bei den Eigentümern nicht immerKÖLN – Was bringt das neue Wohnungseigentumsgesetz? Was dürfen Eigentümer in ihren Wohnungen machen und was nicht? Der Informationsbedarf ist groß und die Gesetzesreform der Bundesregierung sorgt bei den Eigentümern nicht immer für Verständnis. Das zeigte sich beim zweiten „Kölner Immobilien Treff“. Wie schon im Frühjahr waren rund 140 interessierte Wohnungseigentümer ins Bezirksrathaus Köln-Porz gekommen.

Mehr als drei Stunden lang moderierte der Solinger Fachanwalt für Wohnungs- und Mietrecht Rüdiger Fritsch unterhaltsam durch die Paragrafendschungel und erläuterte anhand einiger Praxisbeispiele, welche Auswirkungen das neue Recht für Wohnungseigentümer, aber auch für die Eigentümergemeinschaften hat. Denn hier hat es in der Vergangenheit im menschlichen Miteinander immer wieder geknirscht. Mit der Reform des Gesetzes wurde nun unter anderem die Abstimmung in der Eigentümergemeinschaft erleichtert und das häufig blockierende Einstimmigkeitsprinzip in weiten Bereichen aufgehoben.

Aufgrund der großen Nachfrage – es gab deutlich mehr Anfragen als Plätze, so dass nicht alle Interessenten an der Veranstaltung teilnehmen konnten – soll schon bald der dritte „Immobilien Treff“ in Köln stattfinden, weitere Veranstaltungen sind für Bonn und Siegburg geplant.


ImmoConcept Hillemeier GmbH & Co. KG
Schellenberg 4
53859 Niederkassel

Telefon (02208) 92 20 30

Telefax (02208) 92 20 329

www.hillemeier.com

- //www.baumagazin.de/3477