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Glühlampenausstieg

Deutsche Umwelthilfe sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Sammlung von Energiesparlampen

Deutsche Umwelthilfe (DUH) untersuchte Rückgabemöglichkeiten für ausgediente Energiesparlampen im Handel: Kaum Verbraucherinformationen und wenig Rückgabemöglichkeiten von quecksilberhaltigen Energiesparlampen in Bau- und Elektromärkten

Die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung quecksilberhaltiger Energiesparlampen bewegt sich in Deutschland weiter auf einem beklagenswert niedrigen Niveau. Daran haben Absichtserklärungen des Handels und der Lampenhersteller, in denen in der Vergangenheit der Auf- und Ausbau freiwilliger Rückgabemöglichkeiten angestrebt wurde, wenig geändert. Das ist das Ergebnis von insgesamt 124 Testbesuchen, die Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) im Vorfeld der bevorstehenden zweiten Stufe des EU-Glühlampenverbots aktuell in Bau- und Elektromärkten sowie Drogerien durchgeführt hat.

Die Testbesucher der DUH interessierten sich einerseits für das Informationsangebot der Verkaufsstellen, in denen die Kunden über die korrekte Entsorgung von quecksilberhaltigen Altlampen aufgeklärt werden. Anderseits ging es um die Bereitschaft des Handels, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren auf freiwilliger Basis zurückzunehmen. „Das Ergebnis liegt selbst hinter unseren Befürchtungen zurück. Die bisherige Politik des Bundesumweltministeriums, auf Freiwilligkeit des Handels zu setzen, muss danach als gescheitert angesehen werden“, erklärte DUH-Bundesge­schäftsführer Jürgen Resch. Nur zehn der besuchten Geschäfte (das entspricht acht Prozent) informierten am Verkaufsregal über die Entsorgungspflichten der Verbraucher und die Rückgabemöglichkeiten direkt im Markt oder bei den kommunalen Sammelstellen. Nur knapp jeder fünfte besuchte Händler (19 Prozent) bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern freiwillige Rückgabemöglichkeiten von Altlampen in Form von sichtbar aufgestellten Sammelbehältern.

Jährlich fallen in Deutschland rund 120 Millionen quecksilberhaltige, sogenannte Gasentladungslampen, zur Entsorgung an. Nur 35 Prozent davon werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Betrachtet man die Sammelquote von ausgedienten Energiesparlampen aus Privathaushalten, sinkt sie sogar auf beschämend niedrige 10 bis 20 Prozent. Unter Federführung des Bundesumweltministeriums diskutieren seit über einem Jahr Handelsverbände und von Lampenherstellern beauftragte Rücknahme- und Recyclingsysteme für Altlampen, wie die Sammelquote von Altlampen in Deutschland erhöht werden kann. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der freiwillige Ausbau der Rückgabemöglichkeiten von alten Energiesparlampen für Verbraucher im Handel. Vor einem halben Jahr wurde dazu eine gemeinsame Erklärung der Beteiligten veröffentlicht. „Es genügt nicht, wenn als Ergebnis dieser Initiative ganze 19 Prozent der Handelsbetriebe freiwillige Rückgabemöglichkeiten anbieten. Überall dort, wo die quecksilberhaltigen Energiesparlampen angeboten werden, müssen diese auch zurückgegeben werden können. Jetzt ist Umweltminister Röttgen am Zuge, eine gesetzliche Verpflichtung des Handels zur kostenlosen Rücknahme von Altlampen und Elektrokleingeräten zu erlassen. Mit dem Prinzip Freiwilligkeit kommen wir jedenfalls nicht weiter“, kommentierte Resch.

Die DUH fordert darüber hinaus Städte und Gemeinden auf, zusätzliche Altlampen-Annahmestellen einzurichten und alle kommunalen Sammelstellen für Altlampen zu öffnen. „In jeder Gasentladungslampe findet sich eine kleine Menge Quecksilber. Wir sollten uns in Deutschland vornehmen, mit Schweden gleichzuziehen und ebenfalls 80 Prozent der Altlampen zurück erhalten“, erläuterte Resch.

Bei den Testbesuchen der DUH gab auf gezieltes Nachfragen rund die Hälfte der Unternehmen an, dass sie im Prinzip alte Energiesparlampen zurücknähmen. Die tatsächliche Rücknahme dieser Märkte bzw. die ordnungsgemäße Entsorgung von in diesen Märkten gesammelten Altlampen ist aber in vielen Fällen unklar und zweifelhaft – oft fehlen schon gesonderte Sammelbehälter oder eine geeignete Rücklauflogistik. Die DUH-Mitarbeiter konnten unter anderem feststellen, dass Altlampen in einigen Märkten zusammen mit Altbatterien gesammelt wurden. In einem Fall entsorgte gar ein Baumarkt-Mitarbeiter Altlampen unmittelbar nach der Rücknahme in den Restmüll.

Ab dem Stichtag für die zweite Stufe des Glühlampenausstiegs am 1. September müssen die Lampenhersteller ihre Produkte europaweit genauer als bisher mit wesentlichen Daten kennzeichnen. Dabei muss auch der Quecksilbergehalt einer jeden Lampe angegeben werden. Die Verbraucherinformationen müssen auf der Verpackung sichtbar angegeben und auf frei zugänglichen Internetseiten bereitgestellt werden. „Mit den neuen Kennzeichnungspflichten wird es für die Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, hochwertige Energiesparlampen zu erkennen und aus dem breiten Angebot im Verkaufsregal die Besten zu wählen“, kommentierte Maria Elander, die Leiterin des Bereichs Kreislaufwirtschaft der DUH. Welche Energiesparlampe am besten geeignet ist, hängt von speziellen Kundenvorlieben, vor allem dem geplanten Einsatzbereich ab – ob sie im Innen- oder Außenbereich genutzt werden soll, ob sie häufig oder selten an- und ausgeschaltet wird, ob sie dimmbar sein soll oder ob ein warmes oder eher nüchternes Licht bevorzugt wird. Anhaltspunkte für gute Energiesparlampen sind eine lange Lebensdauer (mindestens 10.000 Stunden) und ein niedriger Quecksilbergehalt. Für die meisten Verbraucher ist auch wichtig, dass die Lampen schnell ihre volle Leuchtkraft erreichen, also eine kurze Anlaufzeit haben.

Hintergrund

Am 1. September 2010 greift die zweite Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs. Die EG-Verordnung 244/2009 schreibt neue Ökodesign-Anforderungen für Lampen vor. Ab 1. September 2009 durften klare Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt sowie alle matten Glühlampen nicht mehr verkauft werden. Mit der zweiten Stufe fallen nun auch klare Glühlampen mit mehr als 60 Watt weg. In insgesamt vier Stufen bis 2012 werden alle ineffizienten Standardglühbirnen und konventionelle Halogenglühlampen aus den Verkaufsregalen verbannt. Die Verordnung soll zur Einhaltung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beitragen. Die unter den EU-Staaten und mit dem Europaparlament abgestimmte Regelung dient der Verbesserung der Marktdurchdringung von energieeffizienten Beleuchtungstechniken und soll im Jahr 2020 zu einer Energieeinsparung von rund 39 Terawattstunden (Mrd. kWh) führen – das entspricht der Stromerzeugung von sieben modernen Kohle- oder vier großen Atomkraftwerken.

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